Der erste Antrag
Wer noch nie, oder zuletzt vor 6 Monaten Leistungen nach dem SGB II bezogen hat, muss einen Antrag stellen. Diesen können Sie über jobcenter.digital, schriftlich (Vorlagen sind auf der Homepage zu finden) oder persönlich in der Eingangszone stellen.
Bitte bringen Sie bei Ihrer persönlichen Vorsprache einen gültigen Ausweis (Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung), für Drittstaatenangehörige wird auch eine gültige Aufenthaltserlaubnis/Fiktionsbescheinigung benötigt, mit.
Nach eingehender Beratung durch die Leistungs- und Vermittlungsabteilung, werden die Antragsformulare und zusätzliche Informationen ausgehändigt.
Liegen uns alle Nachweise und Informationen vor, kann über den Leistungsantrag entschieden werden.
Der Weiterbewilligungsantrag (WBA)
Nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes – in der Regel sechs oder zwölf Monate – müssen die Leistungen wieder erneut beantragt werden. Hierfür reicht der Weiterbewilligungsantrag aus. Dieser wird Ihnen ca. acht Wochen vor Ende dieses Zeitraumes automatisch zugesandt.
Wichtige Hinweise:
Bei verspäteter Antragsabgabe (nach Ablauf des letzten Bewilligungszeitraums) erhalten Sie für die Zwischenzeit keine Leistungen. Geben Sie daher Ihre Weiterbewilligungsanträge möglichst frühzeitig ab!
Den Weiterbewilligungsantrag finden Sie auch hier. Er kann ebenfalls telefonisch im Service-Center angefordert werden.
Der Weitergewährungsantrag kann zudem unter jobcenter.digital online eingereicht werden.