Zur Sicherung des Lebensunterhalts erbringt das Jobcenter Landsberg
- Bürgergeld für erwerbsfähige Hilfebedürftige im Alter von 15 bis zum Erreichen der Altersgrenze von 65 bis 67 Jahren (nach § 7a SGB II).
- Sozialgeld für nicht erwerbsfähige Angehörige, die mit dem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer Bedarfsgemeinschaft leben
- Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt
- Bedarfe für Unterkunft und Heizung, soweit diese angemessen sind. Eine Übersicht für den Landkreis finden Sie hier.
Einmalige Leistungen für:
- Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten
- Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
- Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten
- Bildung und Teilhabe für Schüler (soweit sie das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten) sowie für Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen
- die tatsächlichen Aufwendungen für Schulausflüge
- die tatsächlichen Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen
- Ausstattung für den persönlichen Schulbedarf für Schüler (unter 25 Jahren), die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen und keine Ausbildungsvergütung erhalten
Bitte wenden Sie sich bei allen Fragen und Änderungen in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen (beispielsweise Umzugswunsch, Geburt eines Kindes, Heirat, Zuzug/Auszug des Partners, Änderung beim Einkommen, Vermögen) umgehend an ihr Jobcenter Landsberg am Lech.
Gerne nimmt auch das Service-Center Ihre Änderungswünsche entgegen und leitet diese an die zuständige Stelle weiter.