Geldleistungen
Das Bürgergeld muss beantragt werden. Diese Leistung ist eine individuelle Leistung, die die persönlichen Umstände – soweit gesetzlich möglich – berücksichtigt.
Bei Vorliegen der Anspruchsvoraussetzung werden Leistungen zur Hilfe zum Lebensunterhalt, unter Berücksichtigung von Einkommen und Vermögen, gewährt. Weiterhin können auf Antrag Leistungen zur Bildung und Teilhabe gewährt werden. Einen Infoflyer des Jobcenters Landsberg finden Sie hier.