Der Fachbereich Leistungsgewährung unterstützt und berät Sie bei allen Fragen rund um Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes.
Wenn Sie einen Antrag auf Bürgergeld gestellt haben, (soweit Ihnen möglich über jobcenter.digital) erfolgt eine Prüfung des Antrags und aller benötigten Unterlagen. Da oft nicht alle notwendigen Unterlagen zeitgleich eingereicht werden können, teilen Ihnen die Mitarbeiter der „Leistung“ nach Antragsabgabe mit, welche Unterlagen Sie ggf. noch nachreichen müssen.
Sollten Sie die Möglichkeit des digitalen Zugangs über jobcenter.digital nutzen, bekommen Sie nach Einreichen Ihres Antrages das Antwortschreiben mit Angabe der noch einzureichenden Unterlagen in Ihrem Online-Portal zur Verfügung gestellt.
Nach abschließender Prüfung der rechtlichen Voraussetzungen erfolgt die Bewilligung oder Ablehnung Ihres Antrages – in jedem Falle erhalten Sie einen begründenden Bescheid.
Mit Erhalt des
Bewilligungsbescheides, sind auch die bewilligten Leistungen zur fristgerechten Auszahlung angewiesen.